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Praxis Bernsteiner

Ärztliche Verordnung

Um eine Heilmassage in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie einen Überweisungsschein. Diesen erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt. Bringen Sie diesen Überweisungsschein bitte zu Ihrem ersten Termin mit.

Wahlpraxis

Da es sich bei mir um eine Wahlpraxis handelt besteht kein Kassenvertrag. Darum sind die Kosten für eine Heilmassage von Ihnen vollständig zu begleichen. Gemeinsam mit Ihrer ärztlichen Überweisung können Sie die Honorarnote bei Ihrer Krankenversicherung einreichen, um eine Teilrückerstattung zu erhalten.